Hallo,
Dann zitiere doch mal die entsprechende Stelle aus dem
TierSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Es gibt in Deutschland keine verbindlich festgeschriebene pauschale Mindestbeckengröße zur Haltung von Fischen - das ist auch gut so.
Man kann artgerechte Haltung eben nur für jede Art individuell beschreiben - pauschal und artgerecht geht eben nicht. Wenn artgerecht = Erfüllung von Bedürfnissen in einem Kleinaquarium möglich ist, dann ist das so.
Fischhaltung in Klein- und Kleinstaquarien
Gruß
Dennis