... und wenn er es dann verbietet, obwohl er gar kein Recht dazu hat? Gibt doch nur unnötigen Streit. Auch Mieter haben bestimmte Rechte.
Hatte! Habe früher Wellensichtiche, Schmucksittiche, Kanarienvögel und Zebrafinken gezüchtet. Wenn mal gerade viel Nachwuchs anfiel, wurde die 100 kurzfristig überschritten.
Hatten ein eigenes Zimmer mit Volieren und Zuchtboxen. Zwischendurch hatten sie auch Freiflug im ganzen Raum und die zahmen Sittiche durften sich auch mal in der ganzen Wohnung ausfliegen. Die Katzen hatten das akzeptiert und ließen sie in Ruhe, umgekehrt nicht unbedingt. Ein paar von den Zahmen machten sich einen Spaß draus, die Katzen in den Schwanz zu picken oder an den Schnurrhaaren zu zupfen. Die weisse Katze war sehr duldsam und setzte nur mal die Pfote ohne Krallen ein, der Kater zog sich immer ganz beleidigt in seine Schlafhöhle zurück, wo er sein Ruhe hatte.
Sorry, aber die Rechtslage sieht anders aus.
Wenn eine Wohnung oder ein Haus mein Eigentum ist und ich meine Immobilie
vermieten möchte, kann ich im Mietvertrag ganz klar festlegen ob meine Mieter
Haustiere halten dürfen oder nicht. Selbst wenn der Mietinteressent im Mieterschutzverein
ist, bin ich nicht dazu verpflichtet einen Mietvertrag mit dieser Person abzuschließen.
Hat der Mietinteressent bereits ein oder mehrere Haustiere und bewirbt sich bei mir
als Mieter, kann ich jederzeit ablehnen.
Hallo Anne,
so ist das auch nicht...
wenn im Mietvertrag steht, dass die Haltung sämtlicher Haustiere untersagt wird, so ist diese Klausel ungültig...
steht da nur eine Tierart, oder auch nur eine Gruppe davon, so ist diese Beschränkung gültig...
... also wenn da steht, dass die Haltung von Hunden mit einer Schulterhöhe über 40 cm untersagt wird, oder Katzen nicht gehalten werden dürfen...
ansonsten kann einem Mieter nur dann explizit ein Tierhalteverbot erteilt werden, wenn es dadurch zu einer Beeinträchtigung anderer Mieter kommt... (z. B. auch das permanente Kreischen von Papageien) - es wurde auch ein ganz nettes Beispiel angeführt, wo es zu einer Kündigung kam: eine ältere Mieterin hat permanent die Vögel im Hof gefütter, wurde abgemahnt, hat weiter gefüttert - es kam zu einer Kündigung des Mietverhältnisses... -
Hi.
Also als Eigentümerin weis ich sehr wohl wovon ich spreche.
Weder ein Tierschutzgesetz noch ein Mieterbund kann mir vorschreiben
ob meine Mieter Tiere halten dürfen oder nicht. Das können nur mein
Mann und ich. Nur darum geht es hier.
Bei uns ist es so. Wir haben 4 Wohnungen vermietet. Alle Mieter haben sich
verpflichtet uns in Kenntnis zu setzen wenn sie sich ein oder mehrere Haustiere
anschaffen möchten. Es ist ihnen also gestattet. Eventuelle Schäden die durch
die Tierhaltung entstehen können, müssen die Mieter selbst tragen. Es ist
selbstverständlich auch drauf zu achten das die Nachbarschaft nicht gestört
wird. Beispielsweise durch einen Papagei.
Hätten wir in den Mietverträgen vereinbart dass die Anschaffung von Haustieren
nicht gestattet ist, wäre das auch völlig legitim gewesen.
Es gibt genug Wohnungsgesellschaften die eine Haltung von Haustieren absolut
nicht gestatten.
Geändert von @ Anne (24.02.2021 um 23:57 Uhr)
Hallo Anne,
es ist schon legitim, dass du in dem Mietvertrag erwähnst, dass der Mieter sich melden muss, wenn er ein Haustier halten will - und auch, dass der Mieter für Schäden aufkommen muss, welche durch Haustiere entstehen... - bei uns steht als Klausel, dass die ortsübliche Haustierhaltung gestattet ist... - das sind dann bis zu 2 Hunde und bis zu 2 Katzen... - Terrarientiere und absolute Exoten gehören nicht dazu... (z. B. Haltung von Geparden, Lamas, Kaimanen u. ä.) Mir ist da auch schon einiges untergekommen, deshalb habe ich das so formuliert... (Wollaffen, Fennek, und eben Kaiman... letzteres war sogar der direkte Nachbar, samt verschiedenster Schlangen) - Dieser hatte dann auch Vorfälle, dass Schlange entkam und die Stromrechnung extrem hoch war, inzwischen hält er diese Tiere nicht mehr...
Hallo Anne,
ich hatte mich vor dem Einzug in eine Mietwohnung mit Aquarium mit dieser Problematik auseinandergesetzt, weil in meinem Meitvertrag eben auch stand, dass keine Haustiere gehalten werden dürfen. Und kam zum selben Ergebnis wie Gregor: Kleintiere, einschließlich Fische (es gibt dafür auch eine Definition was genau dazu gehört), dürfen gehalten werden, egal was der Mietvertrag sagt. Ich hatte meiner Vermieterin auf Nachfrage wahrheitsgemäß geantwortet dass ich Fische halte und sie meinte 'naja, das sind ja keine Tiere in dem Sinne, das dürfen Sie ja sowieso'.
Selbstverständlich darf keine Belästigung der Nachbarn entstehen und selbstverständlich haftet der Mieter für von Tieren oder Tierhaltung entstandene Schäden. Das ist aber ja generell so, nicht nur auf Tierhaltung bezogen, auch dafür ist in der Haftpflichversicherung eine Mieterhaftpflicht enthalten (oder sollte es zumindest sein).
Reinschreiben kann man viel, und aus Vermietersicht kann ich das auch verstehen, aber nicht alles was man reinschreibt ist auch rechtswirksam.
Gruß
Angelika
Moin Zusammen.
Als erstes möchte ich mich mal bei euch bedanken, dass wir hier über dieses
brisante Thema ruhig und sachlich kommunizieren können und nicht wie
die Kampfhähne aufeinander losgehen.
Als mein Mann und ich das Haus vor ein paar Jahren geerbt haben, mussten wir uns
auch erst einmal mit dem Eigentums - Mietrecht beschäftigen. Und ja es ist richtig
das Kleintiere in einem Haushalt gehalten werden dürfen. Aber in Maßen.
Das bedeutet, keine 30 Hamster, keine 20 Meerschweinchen, keine 50 Wellensittiche usw.
Bei solchen Übertreibungen ist der Ärger mit einem Vermieter vorprogrammiert.
Es sei denn es ist ihm egal.
Diese Übertreibungen sind übrigens mit ein Grund weswegen Wohnungsgesellschaften
das Halten von Haustieren verbieten.
Das mit dem Reinschreiben ist auch legitim, vorausgesetzt es ist im Rahmen des
Gesetzes.