Hier muss doch ganz klar unterscheiden werden zwischen "Kleintieren" und anderen Haustieren.
Zu den Kleintieren gehören Kaninchen, Meerschweinchen, Zierfische, Vögel und Hamster, die halt innerhalb eines "Behältnisses" gehalten werden. Wie artgerecht dies ist, sei jetzt mal dahingestellt, es geht ja nur um rechtliche Definitionen.
Die Anzahl der Kleintiere sollte sich natürlich in haushaltsüblichem Rahmen bewegen. 20 Kaninchen oder 50 Wellensittiche sprengen diesen Rahmen wohl eher.
Kleintiere, die in festen Behältnissen leben, können vom Vermieter nicht verboten werden.
Katzen, Hunde, Großvögel und "Exoten" können genehmigungspflichtig sein und ggf. auch von der Haltung ausgeschlossen werden. Aber nicht, wenn in einem Mehrfamilienhaus schon 3 Katzen und 5 Hunde leben.
Was nun die Größe eines Aquariums angeht: Echte Definitionen scheint es da nicht zu geben. Es gab Eigentümer, die wegen Angst vor erhöhter Luftfeuchtigkeit schon ein 80-Liter-Becken untersagen wollten.
Vermutlich alles ab 240 Litern ist bei Nichtaquarianern schon groß, während es hier für unsereins doch eigentlich est losgeht.....
Moin Jimmy.
Der Treadsteller schreibt, dass er ein 240 Liter Aquarium in seiner Wohnung aufstellen möchte. Diese
befindet sich in der 3. Etage eines Mietshauses ( scheinbar Altbau ).Laut seinen eigenen Angaben hat
er den Eigentümer nicht davon in Kenntnis gesetzt. Das Becken wird am Samstag geliefert. Erst jetzt
im Nachhinein werden sich Gedanken über Statik und eventuelle Wasserschäden gemacht.
Sorry aber ein Pferd zäumt man auch nicht von hinten auf.
Hallo,
um es mal positiv zu formulieren: Er macht sich Gedanken bevor er es aufstellt und befüllt. Da gibt es sicher sehr viele, die das nicht tun.
Gruß
Angelika