Hallo,
die Überschrift sagt es schon...,wie setzt man dieses um.
http://www.gesetze-im-internet.de/ti...012770972.html
Ich denke, wir Aquarianer sollten wohl gerade uns an dieses hier richten:
Wie wird das denn bei Euch praktisch umgesetzt?
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Gruß Achim