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  1. #11

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    Zitat Zitat von Oldie 65 Beitrag anzeigen
    War eine überflüssige Frage. Ich werde es wohl ohne einen Statiker riskieren. Ich habe eine Hausrat und Rechtschutz Versicherung.
    Versicherungen zahlen grundsätzlich nicht bei Fahrlässigkeit, davon ab brauchst du für Schäden am Eigentum Anderer eine Haftpflichtversicherung :P

    Zitat Zitat von Jodiga Beitrag anzeigen
    mein Bruder (Architekt) hat gemeint, solange ein Becken an der tragenden Wand steht, bestünde in einem Neubau kein Risiko. Da wird wohl mit 500 kg/m2 gemessen.
    Vielleicht hat er da was verwechselt, meines Wissens ist 5,0 kN/m² der Wert für Bürogebäude. Für Wohnräume gilt nach wie vor 1,5 kN/m² plus einen Leichtwandzuschlag von 0,75 kN/m² (natürlich nur an Stellen, an denen keine Trennwand steht). Was es durchaus gibt, sind Gebäude die bewusst mit einer höheren Nutzlast gebaut wurden. Das hat aber nix mit Alt- oder Neubau zutun, in den meisten Fällen gilt die ganz normale Norm (1,5 kN/m²).

    Natürlich wird eine Stahlbetondecke mehr tragen, als 150kg pro Quadratmeter, vor Allem direkt an einer tragenden Wand. Trotzdem ist es dann immer dein eigenes Risiko, sofern du keine Berechnung von einem Statiker durchführen lässt. Wenn du so eine Berechnung hast, haftet der Statiker. Allerdings auch nur für die Decke, beim Estrich bleibst du eigentlich immer auf dem Risiko sitzen. Du könntest den Estrich natürlich am Aufstellungsort entfernen, wäre in einer Mietwohnung aber eher nicht zu empfehlen. Allerdings hält ein Estrich bei gleichmäßiger Belastung eigentlich sehr viel, Punktbelastung ist ein größeres Problem. Ich würde daher immer Aquarienschränke mit einer dicken durchgehenden Bodenplatte empfehlen. Zumindest bei sehr schweren Becken, die Grenze muss da jeder für sich selbst ziehen.


    P.S. Das sind aber auch nur die Fakten. Ich persönlich würde meinen, dass alle Standardmaße (also z.B. bis zum größten Becken bei Juwel) in 90% der Fälle problemlos aufgestellt werden können (vor Allem in Neubauten). Man muss sich ja nur mal angucken, wie oft sich solche Aquarien verkaufen. Ich bezweifel doch stark, dass sich der Großteil der Käufer vorab überhaupt Gedanken über die Tragfähigkeit der Decke gemacht hat. Das Risiko dürfte daher eher gering sein, man sollte es eben nur nicht verschweigen.
    Geändert von Tobias G. (01.05.2017 um 12:08 Uhr)

  2. #12

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    Zitat Zitat von Tobias G. Beitrag anzeigen
    Versicherungen zahlen grundsätzlich nicht bei Fahrlässigkeit, davon ab brauchst du für Schäden am Eigentum Anderer eine Haftpflichtversicherung [emoji14]


    Vielleicht hat er da was verwechselt, meines Wissens ist 5,0 kN/m² der Wert für Bürogebäude. Für Wohnräume gilt nach wie vor 1,5 kN/m² plus einen Leichtwandzuschlag von 0,75 kN/m² (natürlich nur an Stellen, an denen keine Trennwand steht). Was es durchaus gibt, sind Gebäude die bewusst mit einer höheren Nutzlast gebaut wurden. Das hat aber nix mit Alt- oder Neubau zutun, in den meisten Fällen gilt die ganz normale Norm (1,5 kN/m²).

    Natürlich wird eine Stahlbetondecke mehr tragen, als 150kg pro Quadratmeter, vor Allem direkt an einer tragenden Wand. Trotzdem ist es dann immer dein eigenes Risiko, sofern du keine Berechnung von einem Statiker durchführen lässt. Wenn du so eine Berechnung hast, haftet der Statiker. Allerdings auch nur für die Decke, beim Estrich bleibst du eigentlich immer auf dem Risiko sitzen. Du könntest den Estrich natürlich am Aufstellungsort entfernen, wäre in einer Mietwohnung aber eher nicht zu empfehlen. Allerdings hält ein Estrich bei gleichmäßiger Belastung eigentlich sehr viel, Punktbelastung ist ein größeres Problem. Ich würde daher immer Aquarienschränke mit einer dicken durchgehenden Bodenplatte empfehlen. Zumindest bei sehr schweren Becken, die Grenze muss da jeder für sich selbst ziehen.


    P.S. Das sind aber auch nur die Fakten. Ich persönlich würde meinen, dass alle Standardmaße (also z.B. bis zum größten Becken bei Juwel) in 90% der Fälle problemlos aufgestellt werden können (vor Allem in Neubauten). Man muss sich ja nur mal angucken, wie oft sich solche Aquarien verkaufen. Ich bezweifel doch stark, dass sich der Großteil der Käufer vorab überhaupt Gedanken über die Tragfähigkeit der Decke gemacht hat. Das Risiko dürfte daher eher gering sein, man sollte es eben nur nicht verschweigen.
    Ich habe mich verschrieben. Ich habe eine Haftpflichtversicherung. [emoji3]

  3. #13

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    Zitat Zitat von Tobias G. Beitrag anzeigen
    Versicherungen zahlen grundsätzlich nicht bei Fahrlässigkeit, davon ab brauchst du für Schäden am Eigentum Anderer eine Haftpflichtversicherung :P
    letztes ist wichtig. Allerdings setzt die Versicherung schon ein schuldhaftes Verhalten voraus, denn wenn Du nicht schuld war, war es ein anderer. Und man bedenke die Situation Kfz-Haftpflicht. Im Grunde sind die meisten Unfälle fahrlässig begründet. Wenn die Versicherungen dann nicht zahlen müssten, bäruchte man sie nicht. Stcihtwort ist "grob fahrlässig". Das ist ein Unterschied.


    Vielleicht hat er da was verwechselt, meines Wissens ist 5,0 kN/m² der Wert für Bürogebäude.
    auch noch nicht. Es gibt sie, aber man macht es nur wenn es wirklich angesagt ist.

    Für Wohnräume gilt nach wie vor 1,5 kN/m² plus einen Leichtwandzuschlag von 0,75 kN/m² (natürlich nur an Stellen, an denen keine Trennwand steht).
    Das ist wieder was anderes. Der LW-Zuschlag wird draufgegeben, wenn man noch nicht genau weiß wo die Wände hin sollen, bzw. sie später mal umgebaut werden könnten. Dann auch über die ganze Fläche, also auch dort wo keine LW's eingetragen sind.

    Was es durchaus gibt, sind Gebäude die bewusst mit einer höheren Nutzlast gebaut wurden. Das hat aber nix mit Alt- oder Neubau zutun, in den meisten Fällen gilt die ganz normale Norm (1,5 kN/m²).
    Bei Wohngebäuden sind die 1.5 durchaus üblich (2.0 für Holzbalkendecken). Höhere Verkehrslasten hat man bei Büros (2.0) und öffentliche Gebäude, Schulen und Co.

  4. #14

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    Zitat Zitat von Tobias G. Beitrag anzeigen
    Versicherungen zahlen grundsätzlich nicht bei Fahrlässigkeit
    Das ist falsch.

    Bei einfacher Fahrlässigkeit (volle Zahlung) oder bei Vorsatz (keine Zahlung) ist die Lage klar und eindeutig.
    Interessant wird es bei grober Fahrlässigkeit. Hier ist der Versicherher seit Änderung des VVG in 2008 NICHT MEHR automatisch von der Leistung befreit, sondern darf den Versicherungsnehmer nur anteilig in Haftung nehmen.

    Versicherungsvertragsgesetz §81(2) sagt dazu:

    "Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen."

    Interessant ist die Lage vor allem, wenn jemand noch Verträge laufen hat, die vor dem 01.01.2009 angefangen haben. Bei neuen Verträgen ist die grobe Fahrlässigkeit recht gut geregelt und man weiss, wieviel man in einem solchen Fall selbst tragen muss. Das wird per Klausel geregelt und die meisten Versicherer haben diese Haftung der Kunden bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder toppen die Summe auf einigen tausend Euro. Da muss man also mal genau in den Vertrag sehen.

    Bei alten Verträgen sind Klauseln und Regelungen, soweit sie dem neuen Versicherungsvertragsgesetz widersprechen, nichtig. Da ist also höchste Aufmerksamkeit geboten.

  5. #15

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    Zitat Zitat von HeikoW Beitrag anzeigen
    Das ist falsch.
    Okay, vielleicht gilt das nicht grundsätzlich. Es zahlt aber definitiv keine Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch eine Belastung des Bodens (bzw. der Decke) jenseits der zugelassenen Nutzlast entstehen.

  6. #16

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    Zitat Zitat von Tobias G. Beitrag anzeigen
    Okay, vielleicht gilt das nicht grundsätzlich. Es zahlt aber definitiv keine Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch eine Belastung des Bodens (bzw. der Decke) jenseits der zugelassenen Nutzlast entstehen.
    Auch die Aussage ist so nicht korrekt. Denn "definitiv" ist ein Leistungsausschluss nur bei Vorsatz. Und der ist hier keineswegs gegeben.
    Man könnte grobe Fahrlässigkeit unterstellen, dann zählt aber, was ich oben schrieb. Dann wird die Leistung entsprechend gekürzt, wenn denn ein Leistungsausschluss überhaupt in den Versicherungsbedingungen definiert ist. Viele Versicherer zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit zu 100%

    Man sollte sich diesbezüglich mal seine Verträge ansehen und gegebenenfalls umdecken. Die Vertreter werden das nicht von allein machen, denn oft sind neue Verträge günstiger, was natürlich auch die Provisionen der Vertreter sinken lässt.

  7. #17

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    Zitat Zitat von HeikoW Beitrag anzeigen
    Auch die Aussage ist so nicht korrekt.
    Da vertritt mein Anwalt aber eine ganz andere Meinung, von meiner Versicherung ganz zu schweigen. Aber soll mir auch egal sein, im Endeffekt ist jeder selbst angehalten, sich entsprechend zu erkundigen.

  8. #18

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    Zitat Zitat von Tobias G. Beitrag anzeigen
    Da vertritt mein Anwalt aber eine ganz andere Meinung, von meiner Versicherung ganz zu schweigen. Aber soll mir auch egal sein, im Endeffekt ist jeder selbst angehalten, sich entsprechend zu erkundigen.
    Da kann gerne eine andere Meinung vertreten, er wird damit nur nicht weit kommen.

    Und Versicherungen sollten sich auch gut überlegen deswegen Theater zu veranstalten, denn wenn eine Versicherung nur zahlt solange nichts passiert, braucht man sie nicht.
    "Was, sie sind mit ihren Auto zu schnell gefahren? - na dann zahlen wir nicht".... "was, sie haben die Vorfahrt missachtet? - na dann zahlen wir nicht".

    und wo bitte möchtest Du die Grenze ziehen, welches Aquarium noch ohne Nachweis als gängig angesehen werden kann und wo nicht?
    Die entsprechenen Vorschriften geben nichts her und sie gelten an sich nur für Neuplanungen. Die Bestandsgebäude können unter eheamligen Vorschriften gebaut worden sein.

    Es gilt Vernunft und Augenmaß zu halten und das ist bekanntermaßen ein dehnbarer Begriff.

    Aber Versicherungen die sich aus dem Staub machen wenn es darauf ankommt, fegen sich damit ganz schnell selbst vom Markt. Macht auch nichts, denn solche braucht keiner.

  9. #19

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    Zitat Zitat von Tobias G. Beitrag anzeigen
    Da vertritt mein Anwalt aber eine ganz andere Meinung, von meiner Versicherung ganz zu schweigen
    Nun, Deine Versicherung ist aber nicht der Versicherungsmarkt. Mir ging es lediglich um die Pauschalierung Deiner Aussage, denn Du sagst ja "Es zahlt aber definitiv keine Haftpflichtversicherung(...)"
    Tatsächlich geht es dabei nur um Deine Haftpflichtversicherung. Und wer weiss schon, welches Vertragswerk da zugrunde liegt. Ist es beispielsweise ein Uraltvertrag. musst Du Dich um den alten Vertragsstand erstmal durch alle Instanzen streiten. Dem Versicherer ist dabei egal, wer vertraglich im Recht ist. Deren Rechtsabteilungen haben einen extrem langen Atem und die Prozesse ziehen sich regelmäßig über Jahre. Das ist auch so gewollt, denn viele Kunden geben auf dem Weg auf. Sie haben entweder kein Geld mehr, um die hohen Anwaltskosten zu zahlen oder verlieren irgendwann die Nerven. Das ist fest eingeplant. Das läuft bei den Billigversicherern übrigens genauso. Jegliche Leistung aus Schäden wird erst einmal abgelehnt und erst nach langwierigen und kostenintensiven Prozessen lenkt der Versicherer dann kurz vor einem endgültigen Urteil ein. (dann ist es übrigens spannend, wer da welche Kosten für Anwälte trägt...)

    Definitiv ist also bei der ganzen Sache nur, dass Deine Versicherung sich bisher weigert zu zahlen. Das ist aber eben nicht übertragbar auf den Gesamtmarkt. Es gibt reichlich Versicherer, die in einem solchen Fall einfach zahlen. Oft liegt es sogar in der Macht des Vertreters, sogenannte Kleinschäden bis 10.000 Euro abzuwickeln. Man besucht den Kunden, macht ein paar Fotos, füllt die Schadenanzeige und den Scheck aus und hat einen zufriedenen Kunden, der niemals wieder auch nur überlegen wird, den Anbieter zu wechseln. Bis Anfang 2010 hab ich in der Branche gearbeitet. Die Schadenregulierung war immer ein toller Moment...

    Aber Du hast schon recht, jeder sollte sich entsprechend erkundigen!