Zitat von
Tobias G.
Versicherungen zahlen grundsätzlich nicht bei Fahrlässigkeit, davon ab brauchst du für Schäden am Eigentum Anderer eine Haftpflichtversicherung [emoji14]
Vielleicht hat er da was verwechselt, meines Wissens ist 5,0 kN/m² der Wert für Bürogebäude. Für Wohnräume gilt nach wie vor 1,5 kN/m² plus einen Leichtwandzuschlag von 0,75 kN/m² (natürlich nur an Stellen, an denen keine Trennwand steht). Was es durchaus gibt, sind Gebäude die bewusst mit einer höheren Nutzlast gebaut wurden. Das hat aber nix mit Alt- oder Neubau zutun, in den meisten Fällen gilt die ganz normale Norm (1,5 kN/m²).
Natürlich wird eine Stahlbetondecke mehr tragen, als 150kg pro Quadratmeter, vor Allem direkt an einer tragenden Wand. Trotzdem ist es dann immer dein eigenes Risiko, sofern du keine Berechnung von einem Statiker durchführen lässt. Wenn du so eine Berechnung hast, haftet der Statiker. Allerdings auch nur für die Decke, beim Estrich bleibst du eigentlich immer auf dem Risiko sitzen. Du könntest den Estrich natürlich am Aufstellungsort entfernen, wäre in einer Mietwohnung aber eher nicht zu empfehlen. Allerdings hält ein Estrich bei gleichmäßiger Belastung eigentlich sehr viel, Punktbelastung ist ein größeres Problem. Ich würde daher immer Aquarienschränke mit einer dicken durchgehenden Bodenplatte empfehlen. Zumindest bei sehr schweren Becken, die Grenze muss da jeder für sich selbst ziehen.
P.S. Das sind aber auch nur die Fakten. Ich persönlich würde meinen, dass alle Standardmaße (also z.B. bis zum größten Becken bei Juwel) in 90% der Fälle problemlos aufgestellt werden können (vor Allem in Neubauten). Man muss sich ja nur mal angucken, wie oft sich solche Aquarien verkaufen. Ich bezweifel doch stark, dass sich der Großteil der Käufer vorab überhaupt Gedanken über die Tragfähigkeit der Decke gemacht hat. Das Risiko dürfte daher eher gering sein, man sollte es eben nur nicht verschweigen.