Willkommen bei Aquaristik-Talk.de.
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  1. #21

    Talker
     
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    Zitat Zitat von Slim Beitrag anzeigen
    Verstehe. Ich wollte eigentlich mit der Platte eher das Gewicht verteilen (sprich damit die Mindestbelastung, die laut DIN vorgegeben ist, eingehalten wird).
    1999 ist auf jeden Fall kein Altbau. Die Grenze würde ich irgendwo Ende der 1960er ziehen. Ist aber nicht festgeschrieben. 1926 ist fraglos ein Altbau.
    Das heißt aber nicht, dass er schlecht ist. Vermutlich ist eine Holzbalkendecke vorhanden.

    Damit stellt sich Frage: Verlaufen die Balken parallel zu der Wand an die das Becken soll, oder lauf sie senkrecht auf die Wand drauf.

    Ersteres wäre doof, weil dann ist ein mittig an der Wand stehendes Aquarium für die Balken so, als würde es mitten im Raum stehen. Wenn die Balken auf die Wand senkrecht laufen (und tatsächlich statische aufgelegt sind), könnte man statisch darstellen, dass die Last des Becken als sog. Gerätelast abgedeckt ist. Die ist (war) für Holzbalkendecken auf 350 kg begrenzt.

    Eine Lastverteilung macht ein Aquarium nicht leichter und sie bringt nur etwas, wenn sie ausreichend dick ist und tatsächlich auch benachbarte Balken erfasst.
    Ansonsten ist sie nur etwas für das Gefühl und gute Gewissen.

  2. Danke an Barkeeper für diesen Beitrag von:


  3. #22

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    Zitat Zitat von fossybear Beitrag anzeigen
    Die Füße kann man gut weglassen, hat auch keinen Einfluß auf die Garantie
    Hi!

    Vorsicht mit dieser Aussage, ich hatte damals bei einem namhaften Hersteller nachgefragt, die Antwort war, damit erlöscht die Garantie.

  4. #23
    @ Anne
    Hallo Zusammen.

    Das Haus in dem ich lebe wurde 1937 erbaut. Dieses wurde samt Wohnungen vor etwa 10 Jahren
    kernsaniert. Die alten Bodendielen wurden damals bearbeitet und blieben erhalten. Darüber ist
    Laminat verlegt.
    Im Wohnzimmer steht ein 126 Liter Aquarium 80 x 35 cm und ein 180 Liter Aquarium 100 x 40 cm.
    Die Becken stehen nicht nebeneinander, sie stehen sich gegenüber.
    Probleme gab es bisher nicht. Allerdings habe ich mir die Erlaubnis des Eigentümers geholt und beide
    Aquarien wurden gegen einen kleinen Aufwand in der Hausratversicherung mit aufgenommen.

    Vielleicht bringt dieser Beitrag ein wenig Licht ins Dunkl'e.

  5. #24

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    Hi!
    Zitat Zitat von Aqu@rius Beitrag anzeigen
    damit erlöscht die Garantie.
    Aber wenn überhaupt, dann höchstens für den Schrank. Das Becken kann man ja überall draufstellen, hat nichts mit den Füßen zu tun. Dadurch ändert sich die Statik des Beckens nicht.
    Übrigens braucht es für Becken dieser Größe auch keine Erlaubnis des Vermieters.

  6. #25

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    Zitat Zitat von fossybear Beitrag anzeigen
    Übrigens braucht es für Becken dieser Größe auch keine Erlaubnis des Vermieters.
    Hi!

    Außer es steht etwas im Mietvertrag.

  7. #26
    @ Anne
    Hallo.

    Ob nun eine Genehmigung nötig ist oder nicht sollten wir doch einfach mal im Raum stehen lassen.
    Ich habe euch nur mitgeteilt wie ich es gemacht habe. Außerdem bin ich der Meinung das der Anstand
    schon verlangt nachzufragen.

  8. #27

    Talker
     
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    Hallo,

    betreffend Statik findet man genaueres wenn man nach Verkehrslasten sucht.
    Die Deckentragkraft je nach Raum ist genormt, wobei die heutigen Normen gegenüber früher höher sind. Aber auch dazu findet man Informationen.

    Lustig wird es nur, wenn etwas passieren sollte und in welcher Form. Denn dann geht das Theater mit den Versicherungen los.

    Die Hausratversicherung eines Mieters, sofern Aquarium beinhaltet ist, kommt nur für den eigenen Hausrat auf, also z.B. für den Teppich, wenn er durch Nässe hinüber ist.
    Nicht aber für Schäden gegenüber Dritten, z. B. wenn Wasser durch die Decke tropft und der darunter liegende Mieter einen Schaden an seinem Hausrat erleidet.

    Für Schäden gegenüber Dritten bedarf es also einer Haftpflichtversicherung. Besteht diese nicht, haftet man natürlich privat.

    Schäden direkt am Gebäude sind durch die Gebäudeversicherung des Eigentümers abgesichert, warum die sich auch gerne drücken, wenn es um Statikfragen geht.
    Dann könnte es nämlich auch Probleme geben, wenn man nicht schriftlich angefragt hat.

    Das Aquarium selbst kann durch einer zusätzlichen Glasversicherung abgesichert werden, denn in einer normalen Hausratversicherung ist das oft nicht der Fall, da nur der Wasseraustritt versichert ist.
    Tiere, Pflanzen, Filter, etc., sind in der Regel nicht versichert. Könnte man, wenn es sich um sehr wertvolle Tiere, etc., handelt, was natürlich dementsprechend teuer ist.

    Frei dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.

  9. #28

    Talker
     
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    Zitat Zitat von Silvi61 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    betreffend Statik findet man genaueres wenn man nach Verkehrslasten sucht.
    Die Deckentragkraft je nach Raum ist genormt, wobei die heutigen Normen gegenüber früher höher sind. Aber auch dazu findet man Informationen.

    .
    nein, sind sie nicht. Nach wie vor 1.5 kN/m² für Wohnungsdecken. Das ist schon "ewig" so.

  10. #29

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    Zitat Zitat von Barkeeper Beitrag anzeigen
    nein, sind sie nicht. Nach wie vor 1.5 kN/m² für Wohnungsdecken. Das ist schon "ewig" so.
    Kommt drauf an, was du unter "ewig" verstehst. Mein Haus ist z. B. 1888/1889 erbaut und bis heute hat sich ständig an den Bauvorschriften etwas geändert,
    was ich jedes Mal sehe, wenn ich Bauanträge einreichen muss bzw. alte hervorholen. Von daher sehe ich das relativ.

  11. #30

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    Um die Zeit herum gab es im Wohnungsbau noch gar nicht wirklich Lasten als Vorschrift. Man arbeitete nach regionalen konstruktiven Richtlinien.
    Diese sind z.B. schön niedergeschrieben in "Typische Baukonstruktionen von 1860 bis 1960".
    Die Nutzlasten auf Wohnungsdecken selbst sind schon unverändert sehr alt. Wohl keine 100 Jahre, könnte aber demnächst soweit sein.
    Immer die typischen 1.5 kN/m² für Decken mit Querverteilung (Stb-Decken) und 2.0 kN/m² für Decken ohne (Holzbalkendecken, Pi-Decken..)