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  1. #21

    Talker
     
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    Hi,

    Zierfische fressen ihren Laich, stellen dem eigenen Nachwuchs nach, in der Natur sowie im Aquarium. Zierfische betreiben Brutpflege, schützen ihren Laich und Nachwuchs, in der Natur wie im Aquarium. In dem Moment wo der Mensch meint, er müsste lenken und steuern wie es seinem Gusto entspricht kommt etwas aus dem Gleichgewicht oder es geht in die Richtung wie es die Natur so bisher nicht vorgesehen hatte. Es werden Fische aus unterschiedlichen Erdteilen zusammen gepflegt, aus unterschiedlichen Biotopen kommen Zierfische zusammen. Durch die Evolution haben sich über viele Jahre die Verhältnisse eingependelt. Der Stärkere frisst den Schwachen, Clevere überleben besser, Überlebensstrategien wie z.B. große Nachwuchsraten (z.B. der Guppy) sichern den Fortbestand. Von der großen Zahl des Nachwuchses wird in der Natur sicher nicht viel durchkommen, es reicht aber für den Bestand. Im Aquarium wird der Guppy seinen Trieb, dem Menschen zuliebe, nicht ändern wollen. Wenn ich nun den Guppynachwuchs in ein anderes Becken gebe weil mehr durchkamen als vorgesehen, um damit z.B. Skalare zu füttern, weil im Guppybecken nicht genügend „natürliche Feinde vorhanden sind oder zu viele Möglichkeiten der Verstecke, greife ich zwar auf nicht natürliche Weise ein, ahme aber trotzdem die Natur nach. Ich muss regulierend eingreifen. Der größte Teil geht zwar als Futter dem eigenen Fortbestand verloren, sichert aber den Fortbestand anderer Fische.

    Wenn Löwen in Zoo´s mit „totem“ Fleisch gefüttert werden wird damit sicher nicht der Jagdtrieb des Tieres befriedigt. Im Vergleich zur Natur geht hier alles träge, planbar und zu 100 Prozent immer für den Löwen aus, ohne große Anstrengung. Was hat das noch mit Natur zu tun? Ein Zebra, welches von Löwen durch´s enge Gehege einer Zooanlage getrieben wird, ist dem Besucher sicher nicht zuzumuten. Im Aquarium muss der „Große“ immer noch unter List und Anstrengung zum Ziel kommen. Hier findet zumindest im Ansatz eine Selektion statt. Im Zoo…naja.

    Der Mensch hat ein Gewissen, entwickelt Moral. Das Tier folgt seinem Überlebenstrieb und Instinkt. Wenn allerdings Goldfische extra gezüchtet werden um Knochenhechte damit zu füttern, geht das mir zu weit. Hier sollten Gesetze das einschränken. Ich beschäftige mich auch nicht mit der expliziten Gesetzeslage hierzu, für mich käme das sowieso nicht in Frage. Das ist mir einfach zu abstrakt und zu weit weg von der Natur. Im Übrigen auch anders herum. Ich würde niemals Guppy´s in reiner Männer-WG halten weil sie doch schönere Farben haben. Auch dieser Eingriff ist mir zu weit weg von der Natur.

    Also, Sascha, ich würde die Guppy als Fischfutter nutzen. Das ist sein Schicksal auch in der Natur. Ebenso ist bei den Mückenlarven oder Wasserflöhen. So ist das eben mit der Nahrungskette...

    LG
    Dieter

  2. #22

    Talker
     
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    wenn hier jmd ganz viel zeit und Langeweile hat ,würde ich ihn bitten, beim Europäischen Gerichtshof einen Antrag auf die Wahrung der Rechte von Mückenlarven zu stellen!!
    danke vorab

  3. #23
    duras111
    Hi,

    @Mona
    Naja, es geht ja auch darum, ist das Leben eines Guppys jetzt mehr Wert, als das Leben einer Mückenlarve? Vom Tierschutzgesetz her schon, des es wird ein Unterschied zwischen Wirbeltieren und Wirbellosen gemacht.
    Das ich Mückenlarven (also Wirbellose) an Paros verfüttern darf, ist gesetzlich geregelt. Anders sind die Tiere nicht zu füttern. Aber kann man mich rechtlich belangen, wenn ich Wirbeltiere verfüttere, obwohl man durchaus auch Wirbellose verfüttern kann? Rein theoretisch dürfte ich zumindest über den Winter Wirbeltiere verfüttern, wenn ich nicht an passendes wirbelloses Futter komme.

    Ich bezweifel, dass mich irgendjemand anzeigt, denn was ich im Keller mache, sieht kein Mensch. Und selbst wenn ich wirklich Guppys verfüttere, wer weiss was vor Gericht am Ende wirklich herauskommt. Aber irgendwie ist das Gesetz sehr schwammig und klare Antworten lassen sich wohl kaum finden. Meine Fische lassen sich zur Zeit gut mit Frostfutter füttern und im Sommer gibt es selbstgefangenes wirbelloses Lebendfutter.

    Gruss
    Sascha

  4. #24

    Talker
     
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    Hallo Sascha,

    dein Anwalt wird dann auf " Notwehr " plädieren,denn wenn du deine Fische im Wintern verhungern lassen würdest,würdest du dich auf jeden Fall strafbar machen ...

    ganz ehrlich-soll jeder selbst wissen was er macht -bei gewissen Fastfood -Ketten zu essen, unterstützt sicherlich auch nicht das Tierschutz-Gesetz ne ... und so ist es mit unzähligen Bsp. im Alltag!

  5. #25
    duras111
    Hi,

    Es geht nicht darum, dass ich moralische Bedenken oder gar Angst hätte angezeigt zu werden. Das erwähnte ich bereits. Es geht darum, dass es keine klare gesetzliche Regel gibt, was das Verfüttern von lebenden Fischen angeht. Ich verstehe nicht, warum es immer wieder Leute gibt, die mit dem Tierschutzgesetz daherkommen, wenn man lebende Tiere verfüttert.
    Natürlich muss das jeder mit sich selber ausmachen, ob man sowas kann oder nicht. Aber gesetzlich ist das doch garnicht geregelt. Zumindest nicht so eindeutig, wie einige meinen.

    Gruss
    Sascha

  6. #26

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    Hi,

    Ich finde auch, dass das Gesetz schwammig formuliert ist.

    Doch unter artgerechter Ernährung §2, Satz 1 sehe ich auch eine Fütterung der Fische mit lebenden Fischen (weil ja oft nicht anders möglich, wie schon von anderen angemerkt).
    Da steht ja auch in §4 Abs. 1 "Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat". Da DU die Futter-Fische nicht tötest sondern der gefütterte Fisch, und der hat definitiv die Fähigkeit und Kenntnis, sehe ich da keine Probleme.
    uploadfromtaptalk1449643029264.jpguploadfromtaptalk1449643039264.jpg


    Andere Hinweise auf das "Wie und was auf welche Art und Weise" zur Fütterung gibt es nicht im TierSchG. Im Gesetz muss man sich oft aus den Texten das richtige interpretieren, da es zu vielen Einzelfällen einfach keine klaren Gesetzestexte gibt.

    LG Jessy

  7. #27

    Talker
     
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    Das Dumme an der Sache sind ja nicht unbedingt "mangelhafte" oder "schwammige" Gesetze.
    Schlimmer empfinde ich das Bestreben, für einfach ALLES nach einem Gesetz zu verlangen - und sich dann im Gegenzug darüber aufzuregen, daß z.B. die EU die Krümmung von Bananen vorschreibt.

  8. #28

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    Hi Uli,

    Aber es ist oft nicht verkehrt, nach dem Gesetz zu fragen, wenn man sich unsicher ist. Einfach um Problemen und Schwierigkeiten vorzubeugen.

    Aber trotzdem hast du nicht ganz unrecht

  9. #29

    Talker
     
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    Huhu,

    nach meiner Ansicht nach gibt es eine einfache Lösung. Tiere die mit lebenden Wirbeltieren versorgt werden müssen gehören nicht in Gefangenschaft und schon gar nicht als Haustier in private Haushalte.
    Ich verfüttere keine lebenden und auch keine extra dafür getöteten Wirbeltiere und würde aus diesem Grund auch kein Tier halten was dieses als Nahrung unbedingt benötigt.

    Lebende kleine Insekten, Würmer&Co verfüttere ich auch an meine Tiere aber eben keine anderen "Haustiere" wie Mäuse oder gar Meerschweinchen oder Hasen. Ich finde auch, dass es nichts mit natürlicher Fütterung zu tun hat wenn man ein nachgezüchtetes Felltier in ein abgesperrtes Gehege seinem unausweichlichem Tod vor wirft. Das ist auch kaum noch mit einer echten Jagd zu vergleichen denn das Beutetier hat KEINE Chance und wird wahllos vom Halter ausgesucht, nicht vom Räuber.

    Dazu zählt auch, Räuber und Beutetier zusammen zu halten wenn das Beutetier nicht artgerecht gehalten wird oder ständig gejagt wird.

    Das ist und bleibt aber eine reine Ansichtssache und jeder sieht das eben anders. Wenn man keine Probleme damit hat dann soll man es eben machen - einen Orden wird man dafür aber sicher nicht bekommen.

    Im Tierschutzgesetz finde ich es ziemlich eindeutig bereits mit den ersten Sätzen geregelt. Man darf keinem Tier Schmerz und Leid zufügen sowie man kein Tier ohne Grund töten darf.

  10. #30
    duras111
    Hi,

    @Jessi
    Also für mich bedeutet dieser Abschnitt nur, dass ich die Fische zuvor nicht töten darf. Wenn ich also z.B. Piranhas halte, darf ich die Futterfische vor dem Verfüttern nicht töten, weil ich die Sachkenntnis dazu nicht habe. Ein Metzger dürfte es oder auch ein Angler.

    @Cichy
    Das ist deine Ansicht. Wenn aber jemandem genau dieser Fisch gefällt?
    Davon abgesehen haben wir festgestellt, dass es eben nicht ganz klar und eindeutig im Tierschutzgesetz drin steht. Natürlich darf ich Wirbeltiere verfüttern, wenn es für Tiere notwendig ist, die ich halte. Dadrunter fallen z.B. ganz klar Schlangen. Da es aber um Zierfische geht, habe ich das Beispiel mit den Paros gebracht. Wahrscheinlich ist es einfacher wirbellose Futtertiere für diese Fischart heranzuziehen. Dennoch müsste es vom Gesetz her möglich sein auch Fischlarven zu verfüttern, wenn man keine andere Möglichkeit hat, diese Fische zu füttern.
    Ich kenne z.B. jemanden, der eine bestimmte Prachtgurami-Art (ich glaube es war Parosphromenus nagyi) mit Betta tussyae zusammen aufzieht. Sollten die Paros oder die Betta Junge haben, werden die von der anderen Art gefressen. Beide kommen aus dem gleichen Habitat und diese Haltung ist durchaus artgerecht. Direkt Bettajungen verfüttern darf er aber nicht. Für mich ist das irgendwie schwachsinn.

    Was ist denn für dich eine artgerechte Fütterung bei Schlangen? Salat? Man holt sich fleischfressende Jäger ins Haus und sollte sich zuvor klar machen, dass man die nicht mit Pflanzen satt bekommt. Natürlich kann man versuchen die Schlangen an totes Futter zu gewöhnen. Wer lieber tiefgefrohrene Mäuse verfüttert, der kann das machen. Normal hat der Tot bei meinen Mäusen damals nur wenige Sekunden auf sich warten lassen. Schlangen sind sehr effektiv. Aber mal davon abgesehen emfinden Fische nicht den gleichen Schmerz, wie wir Menschen. Ich möchte nicht behaupten, dass sie garnichts spüren. Die Frage hierbei ist aber doch auch, spürt der Fisch, wenn er mit einem Schnapper weg ist, überhaupt irgendwas? Oder wie sieht es bei Piranhas aus, die ihre Beute in wenigen Sekunden zerrissen und gefressen haben?

    Was den ersten § angeht, so steht da nicht, dass man keinem Tier Schmerz oder Leid zufügen darf. Es steht dort, dass man das nicht ohne Grund Schmerz und Leid zufügen darf und auch nicht ohne Grund töten darf. Aber wer entscheidet welcher Grund gerechtfertigt ist? Für mich heisst das, um andere fische am Leben zu halten, darf ich das durchaus. Für dich heisst es, darf man nicht. Also ist es doch nicht so klar, wie du gedacht hast.

    Gruss
    Sascha