Hi,
Also ersteinmal gibt es Fische, die nunmal nur Lebendfutter nehmen. Das ist fakt. Da gibt es keine andere Lösung. Wenn du weisst, wie man Paros an totes Futter gewöhnt, dann bist du ein gefragter Mann. Das haben bisher nichtmal die Paros-Profis hinbekommen. Und weil sie nur an Lebendfutter gehen soll man sie nicht halten dürfen? So eine Einstellung ist doch Mist.
Wenn deine Schlangen an totes Futter gegangen sind, na dann prima. Meine haben es nicht getan und damit hatte ich das Recht lebende Mäuse zu verfüttern. Das Verfüttern von Wirbeltieren ist nämlich nicht verboten. Es ist nur verboten, wenn man die Tiere auch anders ernähren kann. Das steht sogar ganz deutlich im Tierschutzgesetz.
Und wieder sind wir da, wo wir vorher schon gewesen sind. Du meinst, es ist ganz klar geregelt, ich meine, das ist eben nicht so. Zeig mir doch mal ganz deutlich die Stelle im Tierschutzgesetz, die das Verfüttern von Wirbeltieren verbietet.
Das du deinen Piranhas Rinderherz verfüttert hast, ist für mich völlig daneben. Die Fische meines Vaters haben damals andere Fische zum Fressen bekommen. Auch mal tote Fische. Aber bestimmt kein Warmbluterfleisch.
Mensch, lest doch mal bevor ich euch äussert! Ich habe keine Gewissensbisse und zur Zeit verfüttere ich auch keine Fische. Ich habe das auch nicht in der nächsten Zeit vor. Es geht mir hier rein darum, dass es gesetzlich garnicht klar geregelt ist. Mir ist es egal, ob jemand Fische verfüttert oder nicht. Ich komme damit super klar.
Warum? Ich habe doch eine deutliche Frage gestellt, die auch mit der Aquaristik zu tun hat: Darf ich im Winter an Paros Fischlarven verfüttern, weil ich an kein anderes Lebendfutter komme? Ist das gesetzlich klar geregelt? Und wie sieht es im Sommer aus, wenn ich an Mückenlarven komme? Muss ich auf Mückenlarven zurückgreifen, wenn welche vorhanden sind oder darf ich auch Fischlarven verfüttern, wenn sich die Fische nunmal nur mit Lebendfutter füttern lassen?
Ich denke nicht, dass es im Winter ein Problem ist und gegen das Gesetz verstösst. Und ich habe das auch klargestellt, warum ich so denke. Aber bisher vermisse ich klare Aussagen dagegen. Und damit meine ich jetzt nicht Gewissenbisse. Die interessieren mich nicht. Wenn irgendjemand mir anhand des Tierschutzgesetzes erklärt, warum ich falsch liege, das wäre etwas, was ich akzeptieren würde.
Es geht nicht allgemein darum, ob man Wirbeltiere verfüttern darf. Das darf man, wenn sich gewisse Tierarten nicht anders füttern lassen.
Ich wiederhole mich, weil niemand auf meine Fragen antwortet, sondern nur sein Gewissen sprechen lässt. Du bist halt etwas weich gestrickt (ohne dich beleidigen zu wollen). Mir dagegen macht es nichts aus, wenn hier auf dem Truppenübungsplatz mal ein Hirsch oder eine Wildsau beim Schiessen getroffen wird. Dafür habe ich schon Dinge gesehen, die sich kaum jemand vorstellen kann. Da bin ich wohl etwas abgehärtet. Eine Schlange, die Mäuse frisst... daran ist nichts besonderes. Ich hab die Maus reingesetzt, die wurde gefressen und fertig. In der Zeit kann man mit den Schlangen sowieso nicht viel anfangen, weil sie dann nur rumliegen. Das Verfüttern von lebenden Tieren war zumindest nicht der Grund, warum ich Schlangen gehalten habe. Genauso würde ich keine Fische aus diesem Grund halten. Aber wenn mir eine Fischart gefällt und diese nun mal nur Lebendfutter frisst, dann habe ich damit kein Problem.
Dann nenne mir doch mal eine Alternative zu Parosphromenus.
Du weisst schon, dass diese Fische nur rein an Lebendfutter gehen? Und du weisst schon, dass viele Arten sehr stark vom Aussterben bedroht sind und teils Arten schon vernichtet wurden? Du kennst das Parosphromenus-Projekt, bei dem Leute wie Horst Linke, Martin Hallmann, Peter Finke und viele mehr mitwirken? (http://www.parosphromenus-project.org/de/heim.html)
Wenn die Haltung dieser Fischarten verboten wäre, dann gebe es einige Arten garnicht mehr, bzw. wären in den nächsten Jahren ausgestorben. Also ich denke das ist ein paar tote Mückenlarven oder auch Fischlarven wert, dass diese Arten erhalten bleiben.
@alle
Ich gebe zu, dass ich kein Ergebnis erwarte. Ich selber stehe ja da und weiss nicht, was jetzt erlaubt ist oder was auch nicht. Ich sagte bereits, dass es mir eher darum ging zu zeigen, dass man nicht nur auf das Tierschutzgesetz zurückgreift, wenn jemand mit Lebendfutter daherkommt. Auch nicht, wenn es Wirbeltiere sind. So klar und deutlich ist es nunmal nicht, was nun erlaubt ist und was nicht. Am Ende dürfte das ein Richter entscheiden, würde man angezeigt werden. Wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt.
Was Gewissensbisse angeht, da hab ich ja schon genügend erlebt. Da wird sich ja schonaufgeregt, wenn man keine Pflanzen im Becken hat, Becken ab 12l benutzt, mit destilliertem Wasser arbeitet und was weiss ich nicht noch alles. Das hier auch wieder Gewissensfragen kommen war klar. Aber die interessieren mich wirklich nicht.
Edit:
Champsochromis hat da etwas angesprochen, dem ich zustimme. Ob ich nun eine Mückenlare oder eine Fischlarve verfüttere, da sehe ich persönlich keinen Unterschied. Und es steht im Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Also ist das Gesetz nicht auf Wirbeltiere beschränkt und schlisst Mückenlarven mit ein. Zumindest interpretiere ich das so.
Gruss
Sascha