Zur Zucht bzw. zur Zuchtvorbereitung, für Ausstellungen und Wettbewerbe, sowie für die Pflege besonders kleiner Arten sind abweichende Behältergrößen zulässig." - aber nicht für die Dauerhaltung - so lese ich das heraus...
und besonders klein ist ein Betta nun auch wieder nicht... das sind doch z. B. Boraras schon kleiner...
Silvia, Silvia
Du vergisst immer wieder das wir hier allermeistens von Betta splendens Halfmoon und der gleichen Langflosser reden, die sind leicht schwimmbehindert, die brauchen keine 50cm zum schwimmen. Mein August schwimmt nie und nimmer wie ein Boraras!
Hier mal mein KaFi in 30 Litern. Ist kein Streckenschwimmer und selbst wenn ich eins der Weibchen dazusetzte, hat sie genug Platz zum Verstecken, wenn er sie vom Nest verjagt.
Warum unsinn?
Allerdings ergibt sich für Deutschland aus dem Gutachten*Mindestanforderungen für die Haltung von Zierfischen (Süßwasser)*sowie der Anlage[1]eine Mindestaquariengröße von 54*Litern.
...wenn man sich die tabelle auf
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschu...ierfische.html
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschu...heTabelle.html
Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser) gibt es laut Tabelle keinen der für 54l geeignet ist von den dort aufgelisteten.
@fossybear:Sehr hübsch ♡
Geändert von Lunalein (22.02.2020 um 08:54 Uhr)
Ich habe im 10l becken nun 2 red fire garnelen drin.ein tragendes weibchen.daher sind es nur 2...ist das i.o. für paar wochen bis der nachwuchs da ist oder sollten direkt mehrere drin sein?
Haltung von Zierfischen (Süßwasser)
Aquariengröße
Besonders problematisch ist die Angabe der Aquariengröße, da sie von vielen Variablen abhängig ist (Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung, Vergesellschaftung, Besatzdichte und ähnliche).
Die in der Tabelle gemachten Angaben zur Aquariengröße sind Mindestmaße für ausgewachsene Tiere. Sie gelten nicht für eine vorübergehende Haltung im Handel oder auf Börsen und ähnlichen Veranstaltungen.
Die Angaben beziehen sich auf die Kantenlänge handelsüblicher Aquariengrößen (Länge x Breite x Höhe):
- 60 cm = 60 x 30 x 30 cm (54 l) oder 60 cm = 60 x 30 x 35 cm (63 l)
- 80 cm = 80 x 35 x 40 cm (112 l)
- 100 cm = 100 x 40 x 50 cm (200 l)
- 120 cm = 120 x 40 x 50 cm (240 l) oder 120 cm = 120 x 50 x 50 cm (300 l)
- 150 cm = 150 x 50 x 50 cm (375 l).
Nachdem hier kein Becken unter 60 cm aufgeführt ist, gehe ich stark davon aus, dass alle Glasgefäße mit einer Beckenlänge unter 60 cm nicht für die Fischhaltung geeignet sind nach Tierschutzgesetz - zumindest für die dauerhafte Haltung von ausgewachsenen Fischen!