Willkommen bei Aquaristik-Talk.de.
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  1. #21

    Talker
     
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    Moin,

    wenn Schwetzingen nicht so weit weg wäre, würde ich vorbei kommen. Dann könnten wir gemeinsam auf die Kacke hauen
    Ne Spaß, würde auch erst mal anrufen und höflich nach fragen was das denn soll.

    Was hast du denn mit dem Aquarium vor, zum wegschmeißen sieht das zu schade aus.

    Gruß Gregor

  2. #22

    Talker
     
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    Hi Gregor,
    ne ne das AQ wird gestellt, sofern ich es stellen kann. Ich warte noch auf die Baupläne.

    Also Thema hat sich erledigt. Da ich am Freitag auf dem AB gesprochen hatte und heute keiner zurück rief habe ich heute nochmal angerufen. Es ging auch jemand ans Telefon.
    Der Wortwechsel war kurz und knackig:

    Ich: Guten Tag, Thaler hier...
    Er: Ah ja, Guten Tag Herr Thaler. Ich habe auf dem AB schon gehört das sie ziemlich sauer sind...
    Ich: Nein, ich bin nicht sauer! Ich brenne! Auf meinen Stellplatz stelle ich was ich möchte ob das klar ist und falls nicht fliegen heute noch die Mülltonnen runter!
    Er: Ja das ist verständlich wir wussten ja nicht das es ihr Stellplatz ist...

    0o ähm Hallo? Was ist das für eine Aussage? Wenns der Stellplatz vom Nachbar wäre, dann hätte er ja auch auf seinen Stellplatz stellen können was er möchte. Nun ja somit ist das Thema geklärt und die Mülltonnen lass ich erstmal stehen. Sollte nochmal was kommen, dann stell ich die Mülltonnen runter und rückwirkend noch ne Rechnung

  3. #23

    Talker
     
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    Moin,

    ich würde Miete nehmen...natürlich Rückwirkend!! Nix ist umsonst, auch kein Mülleimerstellplatz

    Sollst mal sehen, wie die auf Deinen Finger springen

    Nun aber wieder alles gut....gut so!

    Gruß

    Michael

    PS: Wenn ich in Deiner Nähe wohnen würde....Nachts mit 2 Mann und das Becken ist meins

  4. #24
    Viking
    Zitat Zitat von Cichy Beitrag anzeigen
    Huhu,

    nein man kann auf seinem Stellplatz nicht einfach alles lagern was man will. Wobei Dez 2016 nun wirklich kein Zeitraum ist über den man sich so aufregen könnte....
    Aber zum einen ist dieser Platz nur gemietet und der Vermieter kann das durchaus untersagen da dieser für ein Auto vorgesehen ist und nicht für Müll und zum anderen sieht es ja auch "unschön" aus. Das können die anderen Mieter/Eigentümer/Verwaltung durchaus sehr gut durchbringen wenn man es bis auf die Spitze treiben möchte.

    Dass die Mülltonnen dort stehen geht natürlich auch gar nicht.

    Ich würde aber, bevor ich mich in das Abenteuer stürze, nochmal ganz genau überprüfen ob der Platz tatsächlich gemietet wurde und ob er tatsächlich dem Eigentümer gehört oder ein Gemeinschaftseigentum ist.

    Zu unserer Wohnung wurde damals ein Carport mit verkauft der dem Eigentümer gar nicht gehörte. Blöd gelaufen, hätten wir selbst erkennen müssen. Machen konnten wir rein gar nichts dagegen.
    Ich stell auf MEINEN Stellplatz, egal ob gemietet oder gekauft, durchaus ein Aquarium und da kann der Vermieter rein garnichts machen. Ist mein Stellplatz und ein Aquarium ist kein Müll. Wenn du dir sowas gefallen lässt, ok. Aber das ist kein geltenes Recht. Ich kann da auch eine Couch hinstellen und der Vermieter kann da rein garnichts machen. Ausser es fängt das Stinken an, weil es weggammelt.

  5. #25
    Viking
    Zitat Zitat von Phönix Beitrag anzeigen
    Hi Manuel!

    Nur mal eine kurze Info am Rande: In einer Garage darf man auch nicht einfach sämtlichen Krempel lagern, egal, ob sie gemietet ist oder einem gehört. Eine Garage ist dazu da, dass man sein Auto darin parkt. Ich denke mal, dasselbe gilt auch für einen Stellplatz. Ich weiß, dass ein Vermieter solchen Krempel entsorgen lassen darf, wenn er per Aushang darauf aufmerksam gemacht und eine Frist zur Entfernung des Krempels gesetzt hat. Das ist dann auch kein Diebstahl. Ob das in diesem Fall nun auch gilt, weiß ich allerdings nicht, aber ich wäre da lieber vorsichtig. Nicht, dass du am Ende ziemlich bös auf die Klappe fliegst...
    Aber wenn man kein Auto hat, wieso sollte ich in meine Garage nichts anderes stellen dürfen? Ich bin ja auch nicht verpflichtet mein Auto in einer Garage zu parken.

    Ok, da muss ich mich verbessern. Das hängt wohl vom Bundesland ab. In Hessen ist es verboten andere Sachen, als Fahrzeuge, in der Garage unterzustellen. Allerdings wird da kein Stellplatz genannt. Aber man ist nicht verpflichtet sein Auto in die Garage, bzw. auch nicht auf seinen Stellplatz zu stellen. Das kann man trotzdem auf einen öffentlichen Parkplatz stellen.
    Geändert von Viking (30.01.2017 um 22:42 Uhr)

  6. #26

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    Viking, das würde ich nicht so verallgemeinern.

    Es ist teilweise sogar so, dass du nicht mal auf deinem Grundstück machen kannst was du willst. Da kann es durchaus sein, dass dir vorgeschrieben wird eine 3 Meter lange Hecke zu pflanzen und 2 Obstbäume hin zu stellen. Die Vorschrift wie viel Betonfläche du haben darfst, wie lang maximal dein Haus sein darf und pipapo.

    Da kannste dann auf und nieder hüpfen wie du willst - ist so.

    Stell dir mal vor auf einem Parkgelände stellt sich jeder ne Couch auf den Platz - ich bezweifle, dass man damit sehr lange durch kommt in dem man meint "mein Platz, ich stell da hin was ich will". Grundlegend magst du Recht haben aber sind wir mal ehrlich - wenn wirklich jeder überall hinstellen kann wo er will und machen kann was er will - wo landen wir da? Wir wollten mal ein nettes Haus kaufen - nebenan das gesamte Grundstück und die 2 Carports deckenhoch mit Schrott gestapelt. Der Müllberg ging bis zur 2. Etage. Schön, schadet keinem aber das Haus steht noch immer leer denn da will keiner nebenan wohnen.

    Sehr spannend, wir beschäftigen uns gerade damit da wir ein Grundstück suchen. Das steht dann halt ganz klein irgendwo in einer Verordnung oder Bebaungsplanung. Heute erst wieder die netten Vorschriften gelesen und gelacht. "Es sind aller so und so viel m² Obstbäume zu pflanzen und zu erhalten"
    Geändert von Cichy (30.01.2017 um 23:27 Uhr)

  7. #27

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    Ich denke mal, es handelt sich um eine Eigentumswohnung. Damit wäre man Teil/Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und unterliegt den Regeln, die diese sich gegeben hat. Darüber wacht, wenn entsprechend beauftragt, eine Wohnungsverwaltung. In der Tat bedeutet das Eigentum eines Stellplatzes nicht, dass man damit machen kann was man will. Andererseits muss man es auch nicht dulden, dass dort fremde Mülleimer etc. abgestellt werden.

  8. #28

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    Zitat Zitat von Cichy Beitrag anzeigen
    Sehr spannend, wir beschäftigen uns gerade damit da wir ein Grundstück suchen. Das steht dann halt ganz klein irgendwo in einer Verordnung oder Bebaungsplanung. Heute erst wieder die netten Vorschriften gelesen und gelacht. "Es sind aller so und so viel m² Obstbäume zu pflanzen und zu erhalten"
    Neubau? - Es liegt häufig daran, dass dieses im Bebauungsplan so vorgegeben ist. Von wegen Naturausgleich und so. Es wurde in der Vergangenheit für neue Wohnsiedlungen zu viel Natur plattgemacht und dichtgepflastert. Jeder will seine Terrasse und sein Carport und Rasenmähen + Laubharken ist eh doof. Da steuert man heute auf diese Weise gegen.

  9. #29

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    Zitat Zitat von Barkeeper Beitrag anzeigen
    Ich denke mal, es handelt sich um eine Eigentumswohnung. Damit wäre man Teil/Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und unterliegt den Regeln, die diese sich gegeben hat. Darüber wacht, wenn entsprechend beauftragt, eine Wohnungsverwaltung. In der Tat bedeutet das Eigentum eines Stellplatzes nicht, dass man damit machen kann was man will. Andererseits muss man es auch nicht dulden, dass dort fremde Mülleimer etc. abgestellt werden.
    Hi,

    genau so ist es. Man erwirbt ein Teileigentum an der gesamten Anlage verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an seiner Wohnung und on diesem Fall einem Stellplatz. Die Nutzung ist in der Teilungserklärung und Hausordnung geregelt. Siehe oben. Und dort kann es durchaus Beschränkungen geben, die man mit der Unterschrift bestätigt (hat).

    Da wir alle außer KaFi diese nicht kennen, ist alles mutmaßen zu diesem Thema sinnlos.

    Die Mülleimer würde ich dort allerdings nicht dulden, und mein Aqua, wenn ich es noch einmal nutzen möchte, auch vorsichtshalber nicht neben Mülleimern lagern. Zu schnell glaubt jemand es sei Müll und behandelt es auch so.

    Gruß
    Angelika

  10. #30

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    Zitat Zitat von Barkeeper Beitrag anzeigen
    Neubau? - Es liegt häufig daran, dass dieses im Bebauungsplan so vorgegeben ist. Von wegen Naturausgleich und so. Es wurde in der Vergangenheit für neue Wohnsiedlungen zu viel Natur plattgemacht und dichtgepflastert. Jeder will seine Terrasse und sein Carport und Rasenmähen + Laubharken ist eh doof. Da steuert man heute auf diese Weise gegen.

    Hey,

    ja Neubau.

    Auf der einen Seite schön aber auf der anderen Seite schon auch nervig denn ich hab keine Lust mir 3 fette Apfelbäume hin zu stellen.
    Kann man akzeptieren oder das Grundstück nicht kaufen. Wenn man es dann aber hat dann muss man diese Auflagen erfüllen.
    Im ersten Augenblick hab ich auch gedacht "Hä sind die doof?" aber wenn man weiter denkt - so verkehrt ist es nicht. Unter anderem ist auch die Vorschrift in der gesamten Anlage 3 größere Teiche für Amphibien an zu legen was mir wieder zu sagt.

    Mit "ich mach was ich will" kommt man da halt nicht weit.

    Bei unserer Eigentumwohnung durften wir auch nicht einfach einen Abfluss an der Außenwand installieren. Unser Balkonablauf läuft direkt auf den darunter liegenden Balkon was echt ätzend ist. Die Verwaltung hat aber eine ROhrverlängerung abgelehnt - tja Pech gehabt xD Die Nachbarn dürfen nicht mal ne Satellitenschüssel dran machen - auch Pech gehabt.