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  1. #31

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    Zitat Zitat von Misty Beitrag anzeigen

    Und Regeln,die mir niemand vernünftig erklären kann,ich darf mich zb nach 21 h nicht mehr ALLEIN auf meinen Balkon setzen,
    Soweit ich die Regeln verstehe, darfst du (außer aus wichtigem Grund) deine Wohnung nicht verlassen. Der Balkon gehört aber zur Wohnung. Es geht doch darum, nicht auf der Straße zu sein, abends keine Freunde oder Familie zu besuchen, und vor allem um die Ansammlungen von Menschen die sich abends im Freien treffen. Also um die Einschränkung privater Kontakte.

    Gruß
    Angelika

  2. #32
    @ Anne
    Moin.

    Richtig Angelika, genau so ist es.

  3. #33

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    Zitat Zitat von @ Anne Beitrag anzeigen
    Moin.

    Richtig Angelika, genau so ist es.
    Hi

    das stimmt so nicht! Im Landkreis Peine ist ganz explizit auch das Aufhalten auf Terrasse,Balkon etc. ab 21h verboten worden und zwar sogar per Brief an alle Haushalte!

    Ich erzähle doch keinen Müll hier!

  4. #34

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    Hallo,

    aus der Allgemeinverfügung des Landkreises Peine:

    'Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder sonstigen Unterkunft mit Ausnahme der privat genutzten Außenanlagen (Terrassen, Balkone, Gärten,Zuwegungen) mit direktem Zugang zur Wohnstätte ist In der Zelt von 21:00 Uhrbis 05:00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt.'

    Also auf Balkon oder Terasse darfst du, das ist die Ausnahme.

    Gruß
    Angelika

  5. #35
    @ Anne
    Also, bei uns im Landkreis Emsland ist es so, wie Angelika geschrieben hat.

    Die einzelnen Landkreise entscheiden für sich selbst wie sie vorgehen. Das ist ja das
    Verrückte.

  6. #36

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    [QUOTE=Anfängerin;871881]Soweit ich die Regeln verstehe, darfst du (außer aus wichtigem Grund) deine Wohnung nicht verlassen. Der Balkon gehört aber zur Wohnung. Es geht doch darum, nicht auf der Straße zu sein, abends keine Freunde oder Familie zu besuchen, und vor allem um die Ansammlungen von Menschen die sich abends im Freien treffen. Also um die Einschränkung privater Kontakte.

    Gruß
    Angelika[/QUOTE

    Dann kann dieser Virus also die Uhr lesen? Oder ist nachtaktiv? Das ist doch völliger Quatsch. Dann verschieben sich treffen und Ansammlung eben auf die Zeit vor 21 Uhr. Außerdem halte ich das rechtlich für äußerst bedenklich, aber da sollen sich klüger Köpfe drum kümmern.

  7. #37

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    Zitat Zitat von Anfängerin Beitrag anzeigen
    Soweit ich die Regeln verstehe, darfst du (außer aus wichtigem Grund) deine Wohnung nicht verlassen. Der Balkon gehört aber zur Wohnung. Es geht doch darum, nicht auf der Straße zu sein, abends keine Freunde oder Familie zu besuchen, und vor allem um die Ansammlungen von Menschen die sich abends im Freien treffen. Also um die Einschränkung privater Kontakte.

    Gruß
    Angelika
    Und dennoch frage ich mich warum ich private Kontakte noch mehr minimieren soll aber niemand ein Problem damit hat wenn ich morgen im vollen ÖPNV sitze und das Geld verdiene um diesen Nannystaat zu finanzieren.

  8. #38
    @ Anne
    Moin.

    Diese und hunderte weitere Fragen würde ich gerne mal an unsere Kanzlerin richten.

  9. #39

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    Zitat Zitat von Anfängerin Beitrag anzeigen
    Hallo,

    aus der Allgemeinverfügung des Landkreises Peine:

    'Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder sonstigen Unterkunft mit Ausnahme der privat genutzten Außenanlagen (Terrassen, Balkone, Gärten,Zuwegungen) mit direktem Zugang zur Wohnstätte ist In der Zelt von 21:00 Uhrbis 05:00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt.'

    Also auf Balkon oder Terasse darfst du, das ist die Ausnahme.

    Gruß
    Angelika
    Hallo Angelika,

    also: Meine Schwester wohnt im Landkreis Peine- und hatte am Montag im Briefkasten von der Kommune ( dem Dorf in dem sie wohnt..) ein Flugblatt im Briefkasten,auf dem es eindeutig untersagt wurde,sich nach 21h auf dem Balkon,Terrasse,im eigenen Garten aufzuhalten!
    Es gibt dazu auch einen Artikel in der PAZ ( Peiner Allgemeinen Zeitung),den ich leider nicht verlinken kann, weil ich keinen Premium Zugang habe.

    Danach folgten massive Proteste usw. und gestern wurde dass dann wohl in der offiziellen Verordnung gestrichen.

  10. #40

    Talker
     
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    Hallo Nina,

    das wäre auch wirklich absurd wenn man das nicht dürfte... Hamburg hat heute auch Ausgangsbeschränkung beschlossen, 21-5 Uhr.
    Wollte gar nicht sagen dass du dummes Zeug erzählst, finde manchmal sind diese Formulierung sehr missverständlich.

    @ Jimmy, den Unterschied sehe ich schon. ÖPNV zur Arbeit ist notwendig (wenn du nicht auf andere Verkehrsmittel umsteigen kannst), private Treffen abends nicht. Es geht doch darum, alles was nicht unbedingt notwendig ist zu unterbinden. Die Tage werden länger und wärmer, und ich sehe doch recht häufig Gruppen die sich ganz offensichtlich nicht um die Vorgaben scheren. Und es gibt eben viele private Treffen abends.

    Wenn alle sich mal an die bestehenden Regeln hielten bräuchte man auch nicht dauernd zu verschärfen...

    Gruß
    Angelika